Kostenübernahme durch Krankenkassen
Sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt, werden die Behandlungskosten von der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse oder Ihrer Unfallversicherung übernommen.
Ich bin beim EMR (Erfahrungsmedizinisches Register) und der ASCA (Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin) registriert. Daher werden die Kosten der klassischen Massage und der Akupunkturmassage (APM nach Radloff) von Ihrer Zusatzversicherung für Alternativmedizin übernommen.
Mein Angebot können Sie jederzeit als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Der Stundenansatz beträgt in diesem Fall für alle Behandlungen CHF 130.